Kosten

Bei der Anmeldung und Terminvereinbarung bekommen Sie von mir einen Überblick, welche Kosten voraussichtlich anfallen werden.

Erstberatung

Eine Erstberatung zum Elternunterhalt und zu anderen Fragen des Familien- und Erbrechts kostet bei mir pauschal 250 €.

Abrechnung auf Stundenbasis

In geeigneten Fällen besteht auch die Möglichkeit, auf Stundenbasis abzurechnen. Selbstverständlich bespreche und vereinbare ich diese Abrechnungsmethode mit Ihnen.

Mediation wird immer auf Stundenbasis abgerechnet.

Die Kosten einer längerfristigen Beratung richten sich nach dem Beratungsthema und der Zeitdauer.

Rechtsschutzversicherung

Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt Ihre Rechtschutzversicherung unter gewissen Voraussetzungen die Kosten einer Beratung. Bitte fragen Sie dort vor dem Termin an, ob und ggf. in welcher Höhe eine Deckungszusage erteilt wird.

Gesetzliche Gebühren

Die Rechtsanwaltsgebühren sind vom Gesetzgeber im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgelegt und ermitteln sich in der Regel nach dem Gegenstand und der Art und Weise der Tätigkeit.

Beratungshilfe und Verfahrenskosten- bzw. Prozesskostenhilfe

Für Menschen mit geringerem Einkommen hat der Staat bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen die Möglichkeit der Beantragung von Beratungshilfe im außergerichtlichen und der Beantragung von Verfahrenskostenhilfe im gerichtlichen Bereich geschaffen. Sprechen Sie mich darauf an, ich helfen Ihnen gerne weiter.